AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die physiotherapeutische Behandlung
§ 1 Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen der Therapeutin zu ihren Kunden bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden kommt durch die Vereinbarung des ersten Beratungstermins zustande.
2. Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung des im Eigentum des Kunden stehenden Hundes.
§ 3 Termine
1. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung des vereinbarten Termins verhindert sein, so hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Termin abzusagen, damit der Termin ggf. anderweitig vergeben werden kann. Andernfalls wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 20 Euro fällig, bei nicht Erscheinen ohne Absage behält die Therapeutin sich vor, den vollen Stundensatz zu berechnen.
2. Im Falle einer 10er Karte ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Anzahl der Behandlungen innerhalb von 6 Monaten wahrzunehmen. Die nicht verbrauchten Guthaben können durch den Kunden nicht storniert sowie die schon geleisteten Zahlungen nicht ausbezahlt werden.
3. Informationen zur Behandlung
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein kurzer Spaziergang zum entleeren stattgefunden hat. Sollte der Hund sich nicht entleert haben, aber zur Inkontinenz (Kot oder Urin) neigen, kann an diesem Tag keine Aquatherapie durchgeführt werden.
Auch sollte der Hund normal sauber und ggf. noch einmal abgetrocknet zur Behandlung kommen.
Sollte das Wasser im Laufband durch Kot, Urin oder massiver Verschmutzung unbrauchbar werden, wird ein Pauschalbetrag für die zusätzliche Reinigung, die Desinfektion, dem Wasserwechsel und dem damit verbundenen möglichen Arbeitsausfall in Höhe von 70,-€ fällig.
§ 4 Zahlungsverpflichtung
Alle Behandlungen (Einzelsitzungen und 10er Karten) sind bar sofort zum Termin und im Voraus fällig. Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
§ 5 Behandlungsunterbrechung
Aus therapeutischer Sicht ist eine kontinuierliche Behandlung sehr wichtig, da nur in diesem Fall ein zufrieden stellender Behandlungserfolg zu erwarten ist. Daher sollte die Behandlung nur für maximal 12 Werktage, also zwei Wochen, unterbrochen werden. Länger andauernde Unterbrechungen von längstens 4 Wochen sind begründungspflichtig und nur nach vorheriger Absprache möglich, insbesondere bei Krankheit oder Urlaub von Patient, Kunde oder Therapeut.
§ 6 Stornogebühren für Kurse, Workshop, Vorträge, Seminare
Eine Stornierung durch den Teilnehmer aus wichtigen Gründen mehr als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist unter Berechnung von 25,00 Euro Stornogebühr pro Workshop möglich. Erfolgt eine Stornierung zwischen 21 und 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, wird ein Stornobetrag von 50% des Workshop-Preises erhoben. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird der volle Workshop-Preis erhoben. Alternativ kann auch eine vom verhindertem Teilnehmer gestellte Ersatzperson den Platz übernehmen.
§ 7 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Therapeutin möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch zu behandeln.
§ 8 Therapieplan
Zu Beginn der Behandlung führt die Therapeutin mit dem Kunden ein ausführliches Beratungsgespräch, in welchem die Therapeutin aufgrund der durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und der Begutachtung des Tieres einen ersten Behandlungs- und Therapieplan erstellt. Je nach Gesundheitszustand des Tieres und Krankheitsverlauf kann es notwendig werden, dass weitere Therapieschritte erfolgen oder Veränderungen im Behandlungsplan vorgenommen werden müssen, die eventuell eine länger andauernde Therapiebegleitung notwendig machen. Hierüber wird die Therapeutin den Kunden rechtzeitig und umfassend informieren.
§ 9 Garantieausschluss
Die Therapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr schuldet die Therapeutin lediglich eine Dienstleistung, keinen Erfolg. Insbesondere gibt die Therapeutin kein Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier.
§ 10 Haftungsausschluss
Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für sein Tier, wie z.B. für Biss- und Kratzverletzungen sowie Beschädigungen an den Geräten und Einrichtungen. Darüber hinaus hat der Kunde zu Beginn der Behandlung einen Nachweis über die ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für das Tier zu erbringen.
§ 11 Datenschutz
Die Hundephysiotherapeutin garantiert, sämtliche Kundendaten, die in der Kundenkartei gespeichert werden, vertraulich zu behandeln und diese keinem Dritten auszuhändigen. Ausnahmen sind Informationen zu Ihrem Tier, wenn eine Beratung mit fachkompetenten Partnern wie z.B. Tierärzten, notwendig sind. Bei Verdacht auf meldepflichtige Krankheiten des Tieres bin ich aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Bochum.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bochum
§ 13 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahe kommt.